AGB BOB-Mobilsauna
1. Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und dem Vermieter BOB-Mobilsauna Alexander Becker, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden. Der gültige Mieter ist auf dem Angebot, oder Rechnung ersichtlich.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten werden oder vom Mieter auf der Homepage bob-mobilsauna.jimdosite.com bei Terminabfrage bestätigt werde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
1.3 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, und die Vertragssprache. Es ist ausschließlich das dem Vermieter nächstgelegene zuständige Gericht für Rechtsstreitigkeiten zuständig.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Die Buchungsanfrage, die der Mieter per Internet, persönlich vor Ort oder Telefon tätigt, ist bindend und erklärt somit die AGB die auf der Homepage www.BOB-Mobilsauna.jimdosite.com aufgeführt ist. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung durch den Vermieter zustande. Auf Anfrage oder über eine Buchungsanfrage auf der Homepage wird von uns eine Rechnung erstellt. Die Rechnung und somit der Vertrag ist, in Form der Rechnungsbetrags zu bestätigen.
Der Vertrag kommt auch zustande wenn der Mieter den mitvertrag unterzeichnet somit bestätigt er die AGB die beiliegt.
2.2 Der Mieter stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zweck der Buchungsdurchführung beim Vermieter gespeichert werden, sofern diese erforderlich sind. Es gelten die auf der Homepage angeführten Bedingungen.
3. Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Fasssauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.2 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mieter folgende Preise berechnet:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes, 13 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes, 2 bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes. Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
3.3 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
4. Übergabe und Übernahme/ Nutzung/ Gewährleistung
4.1 Mieter haftet auf eigener Gefahr
4.2 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
4.3 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
4.4 Der Mieter hat vor Mietantritt zu erscheinen dies ist von 11Uhr- 16:30Uhr Abweichende Zeiten nach Schriftlichen Vereinbarung. Bei nicht Antritt wird die Fasssauna an die angegebene Adresse auf das Privatgrundstück gestellt.
Wir weisen darauf hin das der Mieter sich vergewissern muss das die Fasssauna sicher steht und genug Abstand zu Bäumen, Carports und Häusern hat. Die Trittstufe muss vor wegrutschen vom Mieter gesichert wird.
4.5 Der Mieter hat die gelieferte Fasssauna Anhänger und das Equipment (Saunakübel mit Löffel, Alu Trittstufe, Elektrokabel) auf Verfügbarkeit und Mängel zu Prüfen und dies direkt dem Vermieter mitteilen.
4.6 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fasssauna in Besitz zu nehmen.
4.7 Bei Schäden haftet der Mieter für nachstehend angeführte Schäden: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Ersatz des merkantilen Minderwerts des Fahrzeuges, Bergungskosten, Rückstellung des Fahrzeuges, Sachverständigengutachten, Rechtsverfolgung (gerichtlich und außergerichtlich), Verwaltungskostenersatz pro Schadensfall, Entschädigung für Nutzungsausfall des Fahrzeuges für die angemessene Dauer der Reparatur. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Überhabe eine Kaution von 100€ beim Vermieter zu hinterlassen.
4.8 Der Mieter hat die mobile Fasssauna und das gemietete Equipment sauber und an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren. Bei nicht erfolgter Reinigung werden 50€ angerechnet.
4.9 Weitergabe an den dritte sind nicht gestattet. Eine unberechtigte Weitergabe an den dritten führt zu Schadensersatzansprüchen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Kaution von 100€ in bar zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.
5.2 Bei bestätigter Buchung der Vermieters kann das Geld per Überweisung oder Paypal gesendet werde.
6. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
6.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
6.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich direkt über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
6.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
6.4 Während des Betriebs darf der Saunaofen nicht berührt werden, wegen der Verbrennungsgefahr.
6.5 Die Sauna Tür darf nicht verstellt werden und muss komplett geöffnet werden können.
6.6 Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes Holz in den Saunaofen).
6.7 Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist. 1/2
6.8 Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden.
6.9 Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in Waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
6.10 Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.
6.11 Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.
6.12 Das Sauna Konzentrat darf nicht getrunken werden und muss entsprechend der Anweisung verdünnt werden. Es darf auch nicht mit Schleimhäute in Berührung gelangen, sollte es dennoch passieren haftet der Mieter und nicht der Vermieter
6.13 bitte keine Speisen mit in die Sauna nehmen.
6.14 Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.
6.15 In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden außer im Saunaofen und nicht über 100 Grad aufheizen.
6.16 In der Sauna darf nicht geraucht werden.
6.17 Handtücher sind unterzulegen. Kein Schweiß auf Holz
6.18 Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
6.19 Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
6.20 Die Sauna muss immer vor Betrieb mit Stützrad vorne und hinten, Handbremse gesichert werden
6.21 Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
6.22 Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
6.23 Der Ofen/ Die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln und wird Desinfiziert.
6.24 Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deo dosen mit in die Sauna genommen werden.
6.25 Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, oder als Aufguss verwendet werden Explosionsgefahr.
6.26 Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
6.27 Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
6.28 Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung.
7. Haftung
7.1 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
7.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
7.3 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fasssauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
7.4 Eventuell anfallende Kosten nach dem Mietverhältnis, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor, weitere polizeiliche Schritte gegen Ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
7.5 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender . . . .
-Verbrennungen zuziehen, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen
Wasserdampf schaut, etc.
-vom Anhänger fällt.
-von der Trittstufe fällt
-sich an der Tür schneidet.
-Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind.
-Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
-beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
-beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt.
-bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt.
-den Kopf an der Eingangstür und/oder im Innenraum der Sauna stößt.
8. Datenschutzklausel
8.1 Soweit der Vermieter für die vertragliche Beziehung mit seinem Mietern personenbezogene Daten erheben muss, speichert er diese in maschinenlesbarer Form, nur insoweit und so lange dies für die Bearbeitung, Änderung und Durchführung des Vertrags notwendig und nach dem Gesetz zulässig ist. Eine weitere – über den Vertragszweck hinausgehende – Nutzung, Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
8.2 Der Mieter stimmt der Speicherung mit Auftragserteilung zu.
8.3 Der Vermieter beachtet bei der Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und einer eventuellen Weitergabe an Dritte das geltende Datenschutzrecht.
8.4 Die Löschung erfolgt, wenn der Auftraggeber seine Einwilligung widerruft, die Speicherung zur Erfüllung des Vertragszwecks es nicht weiter erfordert oder wenn eine Löschung gemäß Gesetz zu erfolgen hat.
8.5 Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlung sind wir berechtigt die personenbezogenen Daten weiterzugeben.